Dürfen Sie in einer solchen Situation mit einem Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen auf einer Autobahn ein anderes Kraftfahrzeug mit einer Geschwindigkeit von 75 km/h überholen?

Erklärung
Richtige Antwort: Nein
Nein. Auf der Schnellstraße beträgt die zulässige Geschwindigkeit eines Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t 80 km/h (nach Art. 18 Abs. 3). Bei einer Geschwindigkeit des überholten Fahrzeugs von 75 km/h beträgt der Unterschied lediglich 5 km/h, sodass das Überholmanöver zu lange dauern, den linken Fahrstreifen blockieren und die Verkehrssicherheit gefährden würde.
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Ist es Ihnen in einer solchen Situation verboten, mit einem Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen auf einer Autobahn ein anderes Kraftfahrzeug zu überholen, das mit einer Geschwindigkeit von 75 km/h fährt?
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