Wenn eine Person mit sichtbar eingeschränkter Mobilität die Straße außerhalb eines Fußgängerüberwegs überquert, sind Sie dann verpflichtet, anzuhalten, um ihr das Überqueren zu ermöglichen?

Erklärung

Richtige Antwort: Ja

Ja. Nach Art. 26 Abs. 7 des Straßenverkehrsgesetzes muss der Fahrzeugführer anhalten und einer Person mit sichtbar eingeschränkter Bewegungsfähigkeit das Überqueren der Fahrbahn ermöglichen, auch wenn sie außerhalb eines Fußgängerüberwegs geht. Diese Vorschrift schützt die schwächsten Verkehrsteilnehmer besonders.