Wenn eine behinderte Person mit einem speziellen weißen Stock die Straße außerhalb eines Fußgängerüberwegs überquert, sind Sie dann verpflichtet, anzuhalten, um ihr das Überqueren zu ermöglichen?

Wenn eine behinderte Person mit einem speziellen weißen Stock die Straße außerhalb eines Fußgängerüberwegs überquert, sind Sie dann verpflichtet, anzuhalten, um ihr das Überqueren zu ermöglichen?
Erklärung

Richtige Antwort: Ja

Ja. Nach Art. 26 Abs. 7 des Straßenverkehrsgesetzes muss der Fahrzeugführer anhalten und einer behinderten Person, die ein besonderes Kennzeichen benutzt, das Überqueren der Fahrbahn ermöglichen. Hier ist es der weiße Blindenstock, der eine blinde Person kennzeichnet. Diese Pflicht gilt auch dann, wenn die Person außerhalb eines gekennzeichneten Fußgängerüberwegs geht.