Sind Sie beim Abbiegen auf eine Kreuzung verpflichtet, einer Person im Rollstuhl, die die Straße überquert, in die Sie an der Kreuzung einfahren, Vorfahrt zu gewähren?

Sind Sie beim Abbiegen auf eine Kreuzung verpflichtet, einer Person im Rollstuhl, die die Straße überquert, in die Sie an der Kreuzung einfahren, Vorfahrt zu gewähren?
Erklärung

Richtige Antwort: Ja

Ja. Nach Art. 26 Abs. 2 des Straßenverkehrsgesetzes muss der Fahrzeugführer beim Abbiegen in eine Querstraße einem Fußgänger Vorrang gewähren, der die Fahrbahn der Straße überquert, in die er einfährt. Eine Person im Rollstuhl wird einem Fußgänger gleichgestellt, die Pflicht zum Vorranggewähren gilt also uneingeschränkt.