Reicht ein seitlicher Abstand von 0,5 m beim Überholen eines Elektrorollers aus?

Erklärung
Richtige Antwort: Nein
Nein. Nach Art. 24 Abs. 2 des Straßenverkehrsgesetzes muss der Fahrer beim Überholen eines Fahrrads, eines E-Scooters, eines Mopeds oder eines Motorrads einen seitlichen Abstand von mindestens 1 m einhalten. Ein Abstand von 0,5 m ist zu gering und verstößt gegen die Vorschriften.