Muss beim Überholen eines Fahrrads auf einem Radfahrbahn ein seitlicher Abstand von mindestens 1 m eingehalten werden?

Erklärung
Richtige Antwort: Ja
Ja. Nach Art. 24 Abs. 2 des Straßenverkehrsgesetzes ist beim Überholen eines Fahrrads ein seitlicher Abstand von mindestens 1 m einzuhalten. Diese Pflicht gilt für jedes Überholen eines Radfahrers, unabhängig davon, ob er auf der allgemeinen Fahrbahn oder auf einem markierten Radfahrstreifen fährt.