Ist es Ihnen in der vorliegenden Situation erlaubt, ein Fahrzeug auf der benachbarten Fahrspur unmittelbar vor dem Fußgängerüberweg zu überholen?

Erklärung
Richtige Antwort: Nein
Nein. Nach Art. 26 Abs. 3 Punkt 1 des Straßenverkehrsgesetzes ist es verboten, ein Fahrzeug auf dem Fußgängerüberweg und unmittelbar davor zu überholen. Auf dem Foto sind ein Fußgängerüberweg mit den Zeichen D-6 und Fahrzeuge auf den Nachbarfahrstreifen zu sehen. Das Verbot gilt unabhängig von der Zahl der Fahrstreifen und dient dem Schutz der Fußgänger.
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Sind Sie in der vorliegenden Situation von der Pflicht befreit, beim Überholen eines Radfahrers einen Mindestabstand von 1 m einzuhalten?
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Kann ein Fahrzeugführer, der sich einem so gekennzeichneten Fußgängerüberweg nähert, erwarten, dass ein Kind unter 10 Jahren, das unter Aufsicht eines Erwachsenen Fahrrad fährt, die Straße an dieser Stelle überquert?