Dürfen Sie in dieser Situation erst weiterfahren, wenn der Fußgänger den Fußgängerüberweg verlassen hat?

Erklärung

Richtige Antwort: Nein

Nein. Sie müssen nicht warten, bis der Fußgänger den Überweg vollständig verlassen hat. Nach Art. 26 Abs. 1 des Straßenverkehrsgesetzes müssen Sie dem Fußgänger auf dem Überweg Vorrang gewähren. Weiterfahren dürfen Sie, sobald der Fußgänger Ihre Fahrlinie passiert hat und seine Sicherheit nicht gefährdet ist.