Sind Sie in dieser Situation verpflichtet, einem Fußgänger, der den Fußgängerüberweg betritt, Vorfahrt zu gewähren?

Erklärung

Richtige Antwort: Ja

Ja. Nach Art. 26 Abs. 1 des Straßenverkehrsgesetzes muss ein Fahrzeugführer, der sich einem Fußgängerüberweg nähert, einem Fußgänger Vorrang gewähren, der den Überweg betritt oder sich darauf befindet. Im Video nähert sich ein Fußgänger mit einem Kind einem mit dem Zeichen D-6 gekennzeichneten Überweg, was das Vorranggewähren erfordert.