Muss auf einer so markierten Straße ein Mindestabstand von mindestens 100 m zum vorausfahrenden Fahrzeug eingehalten werden?

Erklärung
Richtige Antwort: Nein
Nein. Das Zeichen D-7 kennzeichnet eine Schnellstraße. Nach Art. 19 Abs. 3a des Straßenverkehrsgesetzes muss der Fahrer auf einer Schnellstraße zum vorausfahrenden Fahrzeug einen Abstand einhalten, der mindestens der Hälfte der Zahl seiner Geschwindigkeit in Metern entspricht. Es sind also keine festen 100 m, sondern ein von der aktuellen Geschwindigkeit abhängiger Wert.