Muss auf einer so markierten Straße ein Mindestabstand von mindestens 100 m zum vorausfahrenden Fahrzeug eingehalten werden?

Erklärung
Richtige Antwort: Nein
Nein. Das Zeichen D-9 kennzeichnet eine Autobahn. Nach Art. 19 Abs. 3a des Straßenverkehrsgesetzes soll der Mindestabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug auf der Autobahn der Hälfte der Zahl der Geschwindigkeit in Metern entsprechen. Es sind also keine festen 100 m, sondern ein von der aktuellen Fahrgeschwindigkeit abhängiger Wert.
← Vorherige Frage
Muss auf einer so markierten Straße ein Mindestabstand von mindestens 100 m zum vorausfahrenden Fahrzeug eingehalten werden?
Nächste Frage →
Muss auf einer derart gekennzeichneten Straße ein Mindestabstand von 40 m eingehalten werden, wenn man hinter einem Fahrzeug fährt, das sich mit Geschwindigkeit von 80 km/h bewegt?